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Die eTA muss vor Reiseantritt beantragt werden
Wer ab dem Stichtag nach Kanada fliegen möchte, füllt vor dem Abflug oder bestenfalls sogar schon vor dem Ticketkauf einen Onlineantrag der Einwanderungsbehörde (Department of Citizenship and Immigration Canada) aus und erhält im Regelfall innerhalb weniger Minuten die eTA.
Eine solche Einreisegenehmigung ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Hierzu zählen zum Beispiel deutsche Staatsbürger. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind US-Bürger.
Die Einreisegenehmigung ist für fünf Jahre gültig
Für die eTA wird eine Gebühr in Höhe 7 CAD (zurzeit etwas mehr als 5 Euro) erhoben. Sie gilt ab dem Ausstellungsdatum für fünf Jahre, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen bzw. eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Bereits ab dem 1. August 2015 ist es möglich, auf freiwilliger Basis eine eTA zu beantragen.
Das Ziel ist erhöhte Sicherheit
Für den Antrag sind einige grundlegende persönliche Angaben notwendig, die bereits jetzt bei der Einreise nach Kanada erfragt werden. Von der Einführung der eTA versprechen sich die kanadischen Behörden erhöhte Sicherheit, weil - so der offizielle Text - "gefährliche Personen erst gar nicht ins Flugzeug steigen können".
Die Wartezeit nach der Landung soll sich verkürzen, weil aufwändige Kontrollen der Passagiere entfallen. Das Konzept ist angelehnt an ähnliche Programme in den USA und Australien.